Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht

Titeldaten
  • Gesing, Simon; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 1/2021
    S.2-4
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 2 S. 2 GWB

Abstract
Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Fragen zur Ausnahme der Anwendbarkeit des GWB-Vergaberechts bei Vorliegen von Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere gehen sie darauf ein, dass neu eingeführte Auslegungshilfen des Gesetzgebers für die Beschaffung sicherheits- und verteidigungsindustrieller Güter öffentlichen Auftraggebern mehr Rechtssicherheit bei der Beschaffung ermöglichen und die Beschaffungsvorgänge beschleunigen würden. Neue sicherheitspolitische Herausforderungen würden sich stellen, sodass vom Gesetzgeber eingeräumte vergaberechtliche Spielräume zu nutzen seien, um die nationalen Sicherheitsinteressen zu wahren, sodass das Vergaberecht angepasst worden sei. Zum einen ist als Leitbild für die Politik das Strategiepapier der Bundesregierung zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie veröffentlicht worden, zum anderen ist das Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit in Kraft getreten. Die Verfasser gehen dann auf die hohen Anforderungen der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vom Kartellvergaberecht ein, insbesondere das neu eingeführten Regelbeispiel der „sicherheitsindustriellen Schlüsseltechnologien“ sowie des „besonders hohen Maßes an Vertraulichkeit“, das erforderlich ist. Abschließend ziehen die Autoren das Fazit, dass die neuen Regelungen Klarheit für die Bedarfsträger geschaffen hätten und dass der Bund die Regelungen zur effizienten und schnellen Beschaffung nutzen werde. Dennoch müsse beim Gebrauchmachen der Ausnahmetatbeständen Sorgfalt walten und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung getroffen und dokumentiert werden.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)