Konzessionen und Klimaschutz

Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2021
    S.707-712
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 13 KSG, AVV Klima, § 97 III GWB, § 152 III GWB, § 14 KonzVgV

BVerfG NJW 2021, 1723 = NVwZ 2021, 951

Abstract
Der Autor wirft die Frage auf, ob das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) im Rahmen eines Vergabeverfahrens Bietern einen subjektiven Anspruch auf Aufnahme von Klimaschutzregelungen in die Vergabeunterlagen verleiht. Zentrale Norm für die Beantwortung dieser Frage ist § 13 KSG. Insbesondere im Rahmen von Konzessionen dürfte diese Frage praktisch relevant sein. Am 15.09.2021 hat die Bundesregierung zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) beschlossen. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft und gilt – wie das KSG – nur für Beschaffungen des Bundes. Diese neuen Vorgaben dürften laut Verfasser in erster Linie bei Konzessionsvergaben eine wichtige Rolle spielen. Der Autor beleuchtet näher den Inhalt und Zweck des KSG sowie der AVV Klima. Der Autor sieht einen grundsätzlichen Vorrang des Vergaberechts gegenüber § 13 KSG und führt diese These näher aus. Sodann schlägt der Autor den Bogen zur Entscheidung des BVerfG, in dem ein ökologisches Existenzminimum als subjektives Recht begründet worden sei. Weiter stellt der Autor mögliche konkrete Auswirkungen des KSG auf Beschaffungsvorhaben des Bundes dar und erörtert das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover