Sportverbände als öffentliche Auftraggeber

Titeldaten
  • Hattig, Oliver ; Oest, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2021
    S.774-779
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser stellen die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 03.02.2021 – C-155/19, C-156/19 dar. Der EuGH hatte entschieden, dass auch ein Sportverband – unabhängig von seiner Rechtsform – öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sein kann, wenn eine aktive Aufsicht über die Leitung es der öffentlichen Hand ermögliche, die Entscheidungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen und diese nicht nur nachträglich zu kontrollieren. Die Verfasser stellen die Entscheidung dar und untersuchen, ob die am italienischen Recht orientiert Entscheidung auch auf deutsche Sportverbände anwendbar ist bzw. deren Auftragsvergaben nunmehr europaweit ausgeschrieben werden müssen. Sie zeigen auf, dass sich die Strukturen im deutschen Sport nicht unwesentlich von den italienischen unterscheiden dürften. Die deutschen Sportverbände würden, soweit ersichtlich, über volle Leitungsautonomie verfügen, sodass das Merkmal der „Aufsicht über die Leitung” in der Regel nicht erfüllt sein dürfte. Bei geförderten Baumaßnahmen im Sportbereich bleibe es aber unabhängig davon bei der Anwendbarkeit des Vergaberechts nach § 99 Nr. 4 GWB, was in der Praxis häufig übersehen werde.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin