Jedes Los trägt sein eigenes Schicksal

Zum „ursprüngliche Auftragswert“ bei einer losweisen Auftragsänderung
Titeldaten
  • Pfeuffer, Julian
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2022
    S.5-7
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Aufsatz

Abstract
Der Autor befasst sich mit Thema des „ursprünglichen Auftragswertes" bei einer losweisen Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 3 GWB. Zunächst erläutert er die Ausgangslage. Hier geht er insbesondere auf die Bagatellgrenzen der Auftragsänderungen nach § 132 Abs. 3 GWB und dessen gesetzliche Voraussetzungen ein. Nach Ansicht des Autors sei diese Alternative der Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit vorzuziehen, da (relativ) klare Vorgaben bestünden, die eine tiefe juristische Prüfung entbehrlich machen würden. Dies werde gerade bei kleineren notwendigen Anpassungen wie bspw. auf erhöhte Rohstoffpreise, Inflationsausgleich oder Tarifsteigerungen notwendig. Sodann beschäftigt sich der Beitrag mit der Kernfrage, was unter dem „ursprünglichen Auftragswert" i.S.d. § 132 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB in Abgrenzung zum „geschätzten Auftragswert" zu verstehen sei. An Beispielen zeigt er auf, dass im Rahmen einer losweisen Vergabe auch die Änderungen während der Vertragslaufzeit losweise zu betrachten sei. Die Lose teilten kein einheitliches Schicksal im Rahmen von Auftragsänderungen. Der Autor zieht abschließend das Fazit, dass hinsichtlich des "ursprünglichen Auftragswertes" im Rahmen von Auftragsänderungen auf jedes Los gesondert abzustellen sei. Allein diese Auslegung füge sich in die Vergabegrundsätze ein.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)