Die Preisgleitklausel im Praxistest

Aktuelle Klarstellungen – Antworten auf häufige Fragen
Titeldaten
  • Hattig, Oliver; Himmel, Wulf; Oest, Tobias; Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2022
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BMWSB, Erlass vom 22.06.2022 - BWI7-70437/9#4, BMWSB, Erlass vom 25.03.2022 - BWI7-70437/9#4

Abstract
Das Autorenteam nimmt die am 22.06.2022 erfolgten Klarstellungen und Änderungen des Bundesbauministeriums zum ursprünglichen Erlass vom 25.03.2022 betreffend „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs" zum Anlass, dreißig Fragen im praktischen Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln nachzugehen: 1. Ist die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln zwingend vorgeschrieben? 2. Haben die Unternehmen nach Vergaberecht einen Anspruch auf die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel? 3. Was gilt für bestehende Verträge? 4. Was gilt für Verträge, die vor Kriegsbeginn geschlossen wurden? 5. Was gilt für Rahmenvereinbarungen? 6. Bestehen haushalts- oder vergaberechtliche Bedenken gegen die Ausschreibung von Stoffpreisgleitklauseln? 7. Ist die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln nach dem Preisklauselgesetz zulässig? 8. Für welche Stoffgruppen gilt die Stoffpreisgleitklausel? 9. Welche aktuelle Aufgreifschwelle für die Vereinbarung der Stoffpreisgleitklausel gilt? 10. Ist die Stoffpreisgleitklausel erst ab einer bestimmten Mindesthöhe der Stoffkosten zu vereinbaren? 11. Wie lange gilt die vereinbarte Stoffpreisgleitklausel bzw. bis wann dürfen diese vereinbart werden? 12. Was muss in das Formblatt 225 VHB eingetragen werden? 13. Welche Stoffe trage ich bei Spalte 1 des Formblatts 225 VHB ein? 14. Was ist bei Spalte 2 „Verwendung bei OZ“ einzutragen? 15. Wozu benötige ich die GP-Nummer (Spalte 3), kann ich diese Angaben auch den Bieter machen lassen? 16. Wie wähle ich die richtige GP-Nummer aus und was kann ich tun, wenn es keine passende GP-Nummer gibt? 17. Wozu benötige ich den Basiswert 1, kann ich diese Angaben auch den Bieter machen lassen? 18. Wie ermittle ich den richtigen Basiswert 1? 19. Was geschieht, wenn ich den Basiswert 1 nicht ermitteln kann? Gibt es alternative Möglichkeiten zur Berechnung der Stoffpreisgleitklausel? 20. Was ist im Vergabeverfahren hinsichtlich des neuen Formblatts 225a VHB (Verzicht auf den Basiswert 1) zu beachten? 21. Welchen Zeitpunkt lege ich dem Basiswert zugrunde? 22. Sollte der beauftragte Planer den Basiswert 1 ermitteln? 23. Wie ermittelt man den Basiswert 1 bei der nachträglichen Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln? 24. Wie ermittle ich den richtigen Abrechnungszeitpunkt und die richtige Abrechnungseinheit (Spalte 5)? 25. Wie ermittle ich, wie sich der jeweilige Index entwickelt hat? 26. Zur Abrechnung von Stoffpreisgleitklauseln: Wie verfahre ich bei zusammengesetzten Baustoffen? 27. Wie kann ich eine Stoffpreisgleitklausel für Betriebsstoffe (Diesel) abrechnen? 28. Muss der beauftragte Ingenieur/ Architekt an der Gestaltung von Stoffpreisgleitklauseln mitwirken? Bzw. muss der beauftragte Ingenieur/Architekt das Formblatt 225 VHB ausfüllen und die Parameter ermitteln? 29. Muss der Planer die Gleitklausel bei der Prüfung von Rechnungen der Baufirmen berücksichtigen? 30. Erhält der beauftragte Ingenieur/Architekt für seine diesbezüglichen Leistungen ein Honorar?
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln