Der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung

Zur primär- und verfassungsrechtlichen Fundierung eines der wettbewerblichen Strukturierung entzogenen Bereichs staatlicher Aufgabenerfüllung im Vergabe-, Kartell- und Beihilfenrecht
Titeldaten
  • Eisentraut, Nikolas
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2022
    S.981-986
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

Abstract
Der Beitrag befasst sich grundlegend und umfassend mit dem Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung, insbesondere seiner Herleitung, seinen verschiedenen Ausprägungen und Anwendungsfällen sowie seines Nutzens für die Beantwortung aktueller Anwendungsfragen des Vergaberechts. Der Autor subsumiert unter den Grundsatz nicht nur den Fall der Eigenerledigung im engeren Sinne durch den öffentlichen Auftraggeber – mit eigenen Ressourcen und ohne Einschaltung eines von ihm unabhängigen Rechtssubjekts –, sondern auch die Inhouse-Vergabe i.S.v. § 108 Abs. 1 GWB und sogar die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. (Primär-)Unionsrechtlich soll der Grundsatz aus dem Institut der Verwaltungsautonomie der Mitgliedstaaten abgeleitet werden, verfassungsrechtlich aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz. Nach Auffassung des Autors kann der so verortete Grundsatz der Eigenerledigung als Auslegungsmaßgabe für einfachgesetzliche Vorschriften und zur Lösung von Anwendungsfragen des Vergaberechts dienen, was der Autor anhand von Beispielen illustriert.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg