Die Nutzung kommunaler Dachflächen für PV-Anlagen

Titeldaten
  • Schwintowski, Hans-Peter
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • Heft 3/2022
    S.91-93
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, ob die Vermietung und Verpachtung von kommunalen Dachflächen an PV-Anlagen-Betreiber ausschreibungsbedürftig ist. Dabei geht er auch auf kartell- und beihilferechtliche Fragestellungen ein. Zunächst arbeitet er heraus, dass es sich bei der Verpachtung von Dachflächen mangels Beschaffungsabsicht um keinen öffentlichen Auftrag handelt, sofern die Kommune die PV-Anlage nicht selbst beschafft. Auch liege mit Blick auf den 15. Erwägungsgrund der RL 2014/23/EU keine Dienstleistungskonzession vor. Sofern aber eine Vermischung von einem Beschaffungsvorgang und einem bloßen Marktangebot erfolge, z.B. die Abgabe von Strom an die Kommune, könne darin dann ein ausschreibungsbedürftiger Vorgang liegen. Die bloße Vermietung und Verpachtung des Daches sei jedoch nicht ausschiebungsbedürftig, auch liege kein Bauauftrag vor. Kartellrechtliche Berührungspunkte dürften sich aufgrund des geringen Anteiles der kommunalen Dachflächen in der Regel nicht ergeben. Sofern auch ein Marktpreis bei der Verpachtung entrichtet werde, seien auch keine beihilferechtlichen Aspekte berührt.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin