„Wolken verzogen“: Einsatz von US-Cloud-Anbietern

Titeldaten
  • Krohn, Wolfram
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2023
    S.156-159
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.9.2022 - 15 Verg 8/22, VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.7.2022 - 1 VK 23/22

Abstract
Der Beitrag bespricht eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, in dem klargestellt wird, dass die Nutzung von Cloud-Providern mit US-amerikanischer Muttergesellschaft im Rahmen von Cloud-basierten Dienstleistungen nicht per se gegen den Datenschutz verstößt und einen Ausschluss von einem Vergabeverfahren rechtfertigt. Hierbei nimmt der Autor zunächst Bezug auf das „Schrems II“-Urteil des EuGH, und den der Entscheidung des OLG vorausgehenden Beschluss der VK Baden-Württemberg, der noch Gegenteilige feststellte. Im Anschluss gibt der Beitrag die mehrstufige Argumentation des OLG wieder und ordnet diese - sowie die vorausgehende Entscheidung der VK - kritisch in den vergabe- und datenschutzrechtlichen Rahmen ein. Schließlich gibt der Beitrag einen Ausblick für die Zukunft der Beschaffung von Cloud-basierten Dienstleistungen vor dem Hintergrund des neuen Transatlantischen Datenschutzrahmens, den die USA und EU im März 2022 aufgrund der sich aus der „Schrems II“-Entscheidung ergebenden Probleme vereinbarten.
Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin