Beschaffung von Carsharing-Dienstleistungen

Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2023
    S.447-449
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Carsharinggesetz – CsgG v. 5.7.2017 , EU-Dienstleistungs-RL 2006/123/EG

EuGH, Urt. v. 10.11.2022 – C-486/21, ECLI:EU:C:2022:868 = NZBau 2023, 112 – SHARENGO, KG 11.5.2022 – Verg 5/21, BeckRS 2022, 14647

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Urteil des EuGH vom 10.11.2022 (C-486/21, ECLI:EU:C:2022:868), in dem es um die vergaberechtliche Einordnung von Carsharing-Dienstleistungen geht. Der Autor stellt zunächst den Sachverhalt, der sich in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana zutrug, vor. Das am Carsharing-Projekt interessierte Unternehmen SHARENGO und die Stadt stritten darüber, ob es sich dabei um eine Dienstleistungskonzession oder einen öffentlichen Lieferauftrag handelt und wie der geschätzte Wert einer Dienstleistungskonzession zu berechnen ist. Der Autor stellt dar, dass der EuGH das dortige Carsharing-Modell als Dienstleistungskonzession einordnet. Zudem fasst der Autor die Einordnungen des EuGH hinsichtlich des Auftragswertes übersichtlich zusammen. Anschließend werden die Feststellungen des EuGH rechtlich gewürdigt und in die bisherige, deutsche Rechtspraxis eingeordnet.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover