Schadensersatz für Bieter im Vergaberecht

Titeldaten
  • Einmahl, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2023
    S.693-699
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser arbeitet zunächst Anspruchsgrundlagen für den Ersatz negativen und positiven Interesses heraus. Anschließend ordneten er die Haftungsansprüche in relevante Praxissituationen ein. Die erste Fallgruppe befasst sich mit dem Zuschlag an den falschen Bieter im Vergabeverfahren. Anschließend betrachtet er die Fallgruppe der Aufhebung von Vergabeverfahren. Hierbei weist er darauf hin, dass nach neuer BGH-Rechtsprechung der Bieter Personalkosten für die Angebotserstellung auch ohne einen konkreten Nachweis, dass er seine Mitarbeiter nicht anderweitig hätte einsetzen können und dadurch Einnahmen erwirtschaftet hätte, verlangen können. Abschließend geht er auf die Aufhebung von Vergabeverfahren und der anschließenden Zuschlagserteilung an einen anderen Bieter ein. Er hebt hervor, dass der entgangene Gewinn in solchen Fällen nach der Rechtsprechung in der Regel nur zu gewähren sei, wenn die Aufhebung und die Neuvergabe vom gezielten Willen zur Ausschaltung eines nicht genehmen Bieters getragen wurden. In seinem Fazit hebt er hervor, dass öffentliche Auftraggeber die Haftungsgefahren bei Vergaberechtsverstößen nicht unterschätzen sollten. Bei rechtswidriger Aufhebung eines Vergabeverfahrens könnten sämtliche Bieter den zeitlichen Aufwand für die Angebotsvorbereitung unter Zugrundlegung eines angemessenen Stundensatzes geltend machen. Er regt an, dass die Rechtsprechung zukünftig die Haftung auf entgangenen Gewinn auf Fälle beschränkt, in dem der dem Auftraggeber vorzuwerfende vergaberechtliche Fehler ein gewisses Gewicht aufweist.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin