Kommission beschließt neue Auslegungsleitlinien zur VO 1370

Titeldaten
  • Mietzsch, Oliver
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 12/2023
    S.284-287
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VO (EG) Nr. 1370/2007, PBefG

BGH Urt. v. 8.2.2011 – X ZB 4/10, EuGH  v. 27.10.2016 - C
292/15
EuGH  v. 27.10.2016 - C
292/15
EuGH  v. 27.10.2016 - C 292/15

Abstract
Der Autor stellt die am 26.06.2023 veröffentlichten Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007 vor (C 222/1, 26.06.2023). Zunächst wird ein Überblick über den Entstehungskontext und den Inhalt gegeben. Sodann geht der Autor tiefer auf einzelne Aspekte ein. In den Auslegungsleitlinien wird der Begriff der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung etwa explizit auf die erste bzw. letzte Meile einer Reise erweitert. Ausführlich befassen sich die Auslegungsleitlinien – so der Autor – mit dem durch die ÄnderungsVO 2016 neu aufgenommenen Art. 2a VO 1370/2007, der den zuständigen Behörden auferlegt, die Spezifikationen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gem. Art. 2 e) VO 1370/2007 festzulegen. Auch das vierte sog. Eisenbahnpaket wird breit thematisiert. Der Autor führt zudem einige Änderungen für die Prüfung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Rollmaterial (Art. 5a ÄnderungsVO 2016) auf. Besonderes Augenmerk legt der Autor sodann auf das Thema der Unterauftragsvergaben. Hier wird kritisiert, dass die Kommission in ihren Ausführungen zwei Fallgruppen verwechsele. Auch über die sonstigen Regelungen gibt der Autor einen Überblick.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover