Die aktuelle Diskussion um die Interimsvergabe (oder doch Dringlichkeitsvergabe!?)

Titeldaten
  • Hartwecker, Annett
  • Vergabe News
  • Heft 1/2024
    S.2-5
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der vorübergehenden Vergabe von Aufträgen. Sie bezeichnen diese zu Recht als ein unentbehrliches Instrument, um Versorgungslücken vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge zu überbrücken. Der Beitrag widmet sich der aktuellen Diskussion über die Vereinbarkeit der sogenannten Interimsvergabe mit geltendem nationalem und europäischem Recht. Die „Interimsvergabe“ beschreibe die Möglichkeit des öffentlichen Auftraggebers, in einer Notsituation einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, ohne einen europaweiten (Teilnahme-)Wettbewerb und somit ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. So sollten bestehende Gefahrenlagen durch „äußerst dringliche, zwingende Gründe“ bewältigt werden können. Die Autoren fokussieren in ihrem Beitrag folgende praxisrelevante Fragestellungen: Zunächst die Frage, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb überhaupt und, wenn ja, wie viel Wettbewerb herzustellen sei. Sodann die wichtige Frage, was bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen der Dringlichkeitsvergabe geschehe, insbesondere, wenn die Notlage für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar gewesen sei oder dieser die Dringlichkeit der Beschaffung selbst verschuldet habe. Dann entstehe eine Lücke in der Bedarfsdeckung, die die Fähigkeit des öffentlichen Auftraggebers einschränke, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Der Beitrag gibt – unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung – praxisgerechte Antworten auf diese Fragen und schließt mit einem Ausblick auf die weiteren Perspektiven.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf