Eine Niete gezogen

Was tun, wenn ein einziges Los ohne Zuschlag bleibt? Der Vergabe-Check
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2023
    S.22-25
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz fasst zusammen, welche Optionen öffentliche Auftraggeber haben, wenn von mehreren Losen eines ohne Zuschlag verbleibt.
Hierzu formuliert der Autor drei Fallgruppen: Den grundsätzlichen Mangel an Angeboten, eine Verzögerung der Vergabe durch eine Nachprüfung und den Ausfall des Zuschlagsprätendenten. Für die Fallgruppe mangelnder Angebote, seien drei Untergruppen zu bilden: Zum einen, dass überhaupt keine Angebote eingegangen sind, zwar Angebote eingegangen sind, diese aber ungeeignet waren und zuletzt, dass Angebote aus rechtlichen Gründen auszuschließen waren.
Für den ersten Unterfall schlägt der Autor vor, andere Unternehmen für das Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe aufzufordern, ansonsten könne sich auf die noch vorhandenen Bieter beschränkt werden, jedenfalls dann, wenn man auf einen Teilnahmewettbewerb verzichten möchte.
Wenn hingegen das Los durch ein Nachprüfungsverfahren ohne Zuschlag verbleibt, sei zu prüfen, ob eine Interimsvergabe in Betracht kommt. Maßgebliche Weichenstellung sei, ob die Verzögerung von Beginn an in der Planung hätte berücksichtigt werden können und damit in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt.
Im dritten Fall, dem Ausfall des bezuschlagten Bieters, regt der Autor an, wenn die Bindefrist noch läuft, den Zweitplatzierten zu beauftragen. Wenn der Auftrag teilweise bereits erbracht ist, könne außerdem überlegt werden, nur den verbleibenden Rest an den Zweitplatzierten zu vergeben. § 132 GWB fände hier keine Anwendung, da kein Mehr, sondern ein Minus an Leistung vorläge.
Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover