Die Änderung von Aufträgen während der Vertragslaufzeit auf der Grundlage von Optionsklauseln für die Erbringung von Mehrleistungen

Titeldaten
  • Walter, Otmar
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2023
    S.699-703
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2014/24/EU v. 26.02.2014

EuGH, Urt. v. 07.09.2016 – C-549/14, OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.11.2022 – 11 Verg 5/22

Abstract
Der Autor beginnt seinen Beitrag über die Änderung von Aufträgen während der Vertragslaufzeit mit einer europarechtlichen Herleitung über die Erwägungsgründe und zugrundeliegenden Richtlinien-Artikel von § 132 GWB. Nach dieser Norm ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn in den ursprünglichen Vergabeunterlagen „klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten“. Auf diesen Halbsatz geht der Autor in seinem Beitrag näher ein. Zunächst wird der Begriff „Option“ und sein Anwendungsbereich dargestellt. Der Autor plädiert insgesamt für eine nicht zu enge Auslegung des Begriffs und der Norm insgesamt. Im Folgenden werden alle Tatbestandsmerkmale der Norm unter Nennung von praxisrelevanten Beispielen vorgestellt und erläutert. In seinem Fazit ordnet der Autor „Optionen“ in den Kontext der gesamten Norm des § 132 GWB ein.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover