Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf das Vergaberecht

Was Auftraggeber beachten müssen und können
Titeldaten
  • Schaadt-Wambach, Johannes ; Rünz, Sebastian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2024
    S.67-72
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den verschiedenen für öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren aus den Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) resultierenden Rechtspflichten. Unterschieden wird dabei zwischen der Pflichtenstellung solcher öffentlicher Auftraggeber, die qua Unternehmensgröße (ab dem 01.01.2024: 1.000 Beschäftigte in Deutschland) und unternehmerischer Tätigkeit vom gesamten Pflichtenumfang des Gesetzes erfasst werden, und solchen, die lediglich nach § 22 LkSG den Ausschluss von Bietern zu prüfen haben, gegen die relevante Ausschlussgründe nach dem LkSG bestehen. Was die Ausschlussnorm des § 22 LkSG anbelangt, sei nach wie vor umstritten, ob diese auch im unterschwelligen Bereich zur Anwendung kommt. Für die insgesamt den Rechtspflichten des LkSG unterliegenden öffentlichen Auftraggeber werden die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den unterschiedlichen Bereichen zu ergreifenden Maßnahmen dargestellt, ihre Umsetzung im Vergabeverfahren - durch Eignungsanforderungen und auftragsbezogene Anforderungen - erörtert, und die freiwillige Berücksichtigung von ESG-Kriterien wird beleuchtet. Hinsichtlich der Prüfungs- und Ausschlussverpflichtungen des § 22 LkSG wird schließlich der Umgang mit Bietern erläutert, die die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen und auch keine erfolgreiche Selbstreinigung durchlaufen haben.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg