EuGH mit Neuigkeiten zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung?

Titeldaten
  • Majewski, Niklas ; Wein, Jan-Lukas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2024
    S.81-84
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren nehmen das Urteil des EuGH vom 10.11.2022 betreffend die Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE) zum Anlass, sich mit der Relevanz dieser in der deutschen Vergabepraxis zu befassen. Zunächst schildern die Autoren den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Entscheidung des Gerichts. Der EuGH entschied im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens, dass eine OHG, deren Gesellschafter wiederum Kapitalgesellschaften sind, als „Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern“ zu bewerten sei. Die zentrale Aussage der Entscheidung sei, dass die Zuverlässigkeit der OHG durch eine eigenen EEE nachgewiesen werden könne, wenn die Gesellschaft ohne Rückgriff auf die Mittel der Gesellschafter am Vergabeverfahren teilnehmen kann. Andernfalls sei ein Fall des Art. 63 RL 2014/24/EU gegeben, sodass auch eine EEE für in Anspruch genommene Gesellschafter vorgelegt werden müsse. In ihrer Bewertung übertragen die Autoren die Anforderungen auf das deutsche Recht und werfen die Frage auf, ob künftig ein Eignungsnachweis für die Bietergemeinschaft ausreichend sei. Ferner beleuchten sie auch das vom EuGH offengelassene Verhältnis der EEE mit Abs. 19 DurchführungsVO 2016/7/EU. Darüber hinaus diskutieren die Verfasser die Aussage des EuGH, dass auch Ausschlussgründe in der Person des Gesellschafters des Unternehmens anzugeben sind im Hinblick auf die derzeitige Auslegung des § 123 Abs. 3 GWB und den Herausforderungen einer möglichen Neuregelung. In ihrem Fazit kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die EEE in der vergaberechtlichen Praxis in Deutschland bisher kaum Anwendung findet und auch durch die Entscheidung wenig Änderungen oder Neuerungen zu erwarten sind.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main