Die Folgen einer Falschangabe

Unzutreffende Bietererklärung: Nur ein Irrtum oder absichtliche Täuschung?
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2024
    S.27-29
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Aufsatz

Abstract
In dem Aufsatz wird die Problematik unzutreffender Eigenerklärungen im Vergabeverfahren beleuchtet. Der Autor fasst zunächst eine Entscheidung des BayObLG (Beschluss v. 26.05.2023 – Verg 2/23) zusammen, nach der ein Bieterangebot in einem Vergabeverfahren über die Einsammlung von Hausabfall auszuschließen war, da die Angaben in der Eigenerklärung zum Umsatz objektiv nicht den spezifischen Anforderungen der Ausschreibung entsprachen. Der Autor hebt die Auffassung des BayObLG hervor, dass eine – wodurch auch immer begründete – objektiv unrichtige Eigenerklärung irreversibel in den Ausschluss mangels Prüfbarkeit der Eignung führt sei. Der Autor äußert sich kritisch zu diesem Ergebnis. Weiterhin wird eine Entscheidung des OLG Celle besprochen (Urt. v. 23.05.2019 – 13 U 72/17). Dieser lag ein Vergabeverfahren zugrunde, in dem ein Bieter eine ungenaue Eigenerklärung abgegeben hatte. Das OLG Celle entschied, dass die (fahrlässige) Fehlangabe hier keinen obligatorischen Ausschluss nach sich zog. Weiterhin fasst der Beitrag kurz abstrakt zusammen, wer – insbesondere in den Konstellationen Bietergemeinschaft und OHG – jeweils eine Eigenerklärung abgeben muss. Der Artikel schließt mit einem Fazit, in dem aus Sicht des Autors problematische Aspekte an den Entscheidungen zusammengefasst werden.
Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin