Die gemeinsame Vergabestelle

Titeldaten
  • Einmahl, Matthias; Nikolaides, Daniel
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2024
    S.16-22
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Aufsatz

Abstract
Einleitend erläutern die Verfasser die Vorteile einer gemeinsamen Vergabestelle. Sodann untersuchen sie die rechtliche Abbildbarkeit einer solchen Kooperation. Dabei gehen sie neben vertragsrechtlichen Aspekten insbesondere der Frage der Ausschreibungsbedürftigkeit für Zusammenschlüsse oder die Übernahme von Teilaufgaben nach. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass auch bei der Übernahme von Einkaufsaufgaben für andere Auftraggeber durch einen anderen Auftraggeber viel für eine Vergaberechtsfreiheit spreche. Anschließend werfen sie einen Blick darauf, wie die organisatorische Struktur einer gemeinsamen Vergabestelle gelingen kann. Sie zeigen auf, dass es kein allgemein gültiges Modell für eine gemeinsame Vergabestelle gibt, sondern verschiedene Möglichkeiten, die je nach den konkreten Bedürfnissen und Zielen der Auftraggeber angepasst werden könnten. Die geeignete Struktur hänge von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Anzahl und Art der beteiligten Auftraggeber, dem Umfang und der Komplexität der zu vergebende Aufträge, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Ressourcen. Eine einfache Antwort auf die Frage nach der optimalen organisatorischen Struktur einer gemeinsamen Vergabestelle gäbe es daher nicht. Dies müsse im Einzelfall ermittelt werden. Sodann legen sie ihr Augenmerk auf die mögliche Aufgabenverteilung zwischen Bedarfsträgern und gemeinsamer Vergabestelle. Anschließend beleuchten sie die Frage wie ein finanzieller Ausgleich der Beteiligten gestaltet werden kann, z.B. durch einen Sockelbetrag: oder einer Erstattung nach Zeitaufwand anhand von Stundensätzen. Abschließend wenden sie sich der möglichen Rechtsform einer gemeinsamen Vergabestelle zu. Sofern die Zusammenarbeit stärker institutionalisiert sein soll, könne eine eigenständige Organisation gegründet werden, zum Beispiel eine GmbH oder eine Genossenschaft. In einem abschließenden Fazit stellen sie fest, dass eine gemeinsame Vergabestelle gerade für kleinere öffentliche Auftraggeber einen wichtigen Beitrag dazu leisten könnten, Vergabeverfahren in Zeiten knapper Kassen und zunehmenden Personalmangels effizienter zu gestalten. Die dabei möglicherweise anfallende Umsatzsteuer sei zwar ein Kostenfaktor, dem aber deutlich größere Rationalisierungseffekte als Folge der Zusammenarbeit gegenüberstünden. Auch der Aufwand für die Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle sei gering.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin