Implied Terms in Public Contracts—the Implied Right of Termination and Section 78 of the Procurement Act,

Titeldaten
  • Christidis, Aris
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2024
    S.120-138
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser thematisiert das "implizierte Recht" der Vergabestellen zur einseitigen Vertragsbeendigung,
wobei er vertritt, dass dieses seitens des Gesetzgebers sorgfältig und detailliert zu normieren ist. Die in
Großbritannien durch mit dem Procurement Act 2023 eingeführte Regelung sowie die entsprechende
europäische Regelung (Art. 73 Richtlinie 2014/24/EU) analysiert der Verfasser ausführlich und kritisiert
diese als zu unbestimmt. Aus den entsprechenden Vorschriften ergäbe sich weder für Vergabestellen,
wann ein Vertag vorzeitig beendet werden muss, noch für die Auftragnehmer, wann ihnen eine vorzeitige
Vertragsbeendigung droht. In der Konsequenz bestehe damit eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit.
Darüber hinaus hinterfragt der Verfasser, warum nicht alternativ mildere Handlungsmöglichkeiten für die
Vergabestellen kodifiziert sind. Er schlägt in diesem Zusammenhang vier Aspekte vor, die bei der
Neukodifizierung/Überarbeitung des "implizierten Rechts" zur einseitigen Vertragsbeendigung zu
berücksichtigen wären, namentlich: a) die Kodifizierung von konkreten Kündigungsgründen, b) die
Aufnahme der Verpflichtung zur Vertragsbeendigung bei Vorliegen eines der Kündigungsgründe, c)
alternative Formen des Eingreifens in den Vertrag (bsp. die Zulassung einer Vertragslaufzeitverkürzung,
statt einer sofortigen Beendigung) sowie d) die Regulierung der Folgefragen nach einer erfolgten
frühzeitigen Beendigung seitens des Auftraggebers. Die vorgeschlagenen Verbesserungen zielen darauf
ab, die Fairness der einschneidenden Regelung zur einseitigen, vorzeitigen Vertragsbeendigung für
Auftragnehmer bei gleichzeitigem Erhalt ihrer Wirksamkeit zu gewährleisten und die Integrität des
Beschaffungssystems zu schützen.
Katharina Weiner,