Rechtliche Bewertung interkommunaler Zusammenarbeit: Gleichlauf von Vergaberechts- und Umsatzsteuerfreiheit?

Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • KommJur - Kommunaljurist
  • 2024
    S.81-87
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB , § 2b UStG
§ 2b UStG

EuGH, Urt. v. 18.06.2020 – Rs C-328/19, EuGH, Urt. v. 04.06.2020 – RS C-429/119

Abstract
Der Autor setzt sich mit der Neuregelung des § 2b UStG und der damit verbundenen Umsatzsteuerpflicht
von Finanztransfers im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kooperation auseinander. In einem ersten Schritt
stellt er hierzu den vergaberechtlichen Rahmen des § 108 GWB und den umsatzsteuerrechtlichen Rahmen
des § 2b UStG vor und erläutert die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht bei öffentlichrechtlichen Kooperationen. In einem zweiten Schritt setzt sich der Autor sodann mit verschiedenen
Fallgruppen auseinander und unterzieht diese einer vergaberechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen
Betrachtung. Im Einzelnen geht er hierbei auf die Verlagerung von Zuständigkeiten bzw. die
Aufgabenübertragung innerhalb der Verwaltung ein und differenziert hierbei nach institutionalisierten
Formen, wie beispielsweise Zweckverbänden, und der nicht-institutionalisierten Zusammenarbeit in Form
der Delegation von Aufgaben auf andere öffentlich-rechtliche Stellen. Anschließend betrachtet er nichtinstitutionalisierte Formen der Zusammenarbeit ohne Aufgabenübertragung, welche dadurch
gekennzeichnet sei, dass sich die öffentlichen Stellen mit Bezug zu deren Sachaufgaben unterstützende
Leistungen zukommen lassen. Abschließend setzt sich der Autor mit der institutionalisierten
Zusammenarbeit ohne Aufgabenübertragung am Beispiel der Gründung eines gemeinsamen
Kommunalunternehmens in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts auseinander. In einem
abschließenden Fazit spricht sich der Autor sodann dafür aus, dass von einem grundsätzlichen Gleichlauf
der Vergaberechtsfreiheit und fehlenden Umsatzsteuerbarkeit bei interkommunaler Zusammenarbeit
ausgegangen werden könne. Dementsprechend fasst der Autor als Ergebnis zusammen, dass bei
Nichtvorliegen eines öffentlichen Auftrages kein Vergabeverfahren durchzuführen sei und dass das in
diesem Fall gezahlte Entgelt auch keiner Umsatzsteuerpflicht unterliege. Gleiches gelte für den Fall einer
Inhouse-Vergabe im Sinne von § 108 Abs. 1 bis 5 GWB. Im Falle der nicht-institutionalisierten
Zusammenarbeit gemäß § 108 Abs. 6 GWB sei lediglich die Zusammenarbeit bei echten
Verwaltungsaufgaben, nicht bei der Beauftragung mit Unterstützungsleistungen vergaberechtsfrei und
nicht umsatzsteuerbar
Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München