Titeldaten
- Dieckmann, Martin
- AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
-
Heft 1/2024
S.3-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 45 Abs. 2 KrWG
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Bevorzugungspflicht des § 45 KrWG und deren vergaberechtlicher Umsetzung
auseinander. Hierzu stellt er einleitend die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für Beschaffungen im
Zusammenhang mit der Abfallentsorgung dar. Hierbei hebt er die besondere Rolle des Abfallrechts als
Motor und Vorbild für eine möglichst ökologische und klimaneutrale Beschaffung hervor, die durch die
Einführung der Bevorzugungspflicht des § 45 Abs. 2 KrWG eine deutliche Aufwertung erfahren habe.
Sodann stellt der Autor die gesetzgeberische Entstehung der Bevorzugungspflicht dar, um sich dann mit
dem Anwendungsbereich, dem Charakter und dem Inhalt der Bevorzugungspflicht auseinanderzusetzen.
Im Anschluss erläutert er die sich aus der Bevorzugungspflicht ergebenden Handlungserfordernisse und -
optionen für den vergaberechtlichen Kontext unterteilt nach vorgelagerten Beschaffungsentscheidungen
und dem Vergabeverfahren selbst. Abschließend setzt er sich mit der Frage nach dem Drittschutz der Norm
auseinander und fasst dann in einem Ausblick die im Übrigen offenen Fragen zur Bevorzugungspflicht kurz
zusammen.
auseinander. Hierzu stellt er einleitend die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für Beschaffungen im
Zusammenhang mit der Abfallentsorgung dar. Hierbei hebt er die besondere Rolle des Abfallrechts als
Motor und Vorbild für eine möglichst ökologische und klimaneutrale Beschaffung hervor, die durch die
Einführung der Bevorzugungspflicht des § 45 Abs. 2 KrWG eine deutliche Aufwertung erfahren habe.
Sodann stellt der Autor die gesetzgeberische Entstehung der Bevorzugungspflicht dar, um sich dann mit
dem Anwendungsbereich, dem Charakter und dem Inhalt der Bevorzugungspflicht auseinanderzusetzen.
Im Anschluss erläutert er die sich aus der Bevorzugungspflicht ergebenden Handlungserfordernisse und -
optionen für den vergaberechtlichen Kontext unterteilt nach vorgelagerten Beschaffungsentscheidungen
und dem Vergabeverfahren selbst. Abschließend setzt er sich mit der Frage nach dem Drittschutz der Norm
auseinander und fasst dann in einem Ausblick die im Übrigen offenen Fragen zur Bevorzugungspflicht kurz
zusammen.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München