Vergaberechtliche Aspekte einer kommunalen Verkehrswende

Titeldaten
  • Manzke, Simon
  • KlimR - Klima und Recht
  • Heft 5/2025
    S.130-135
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beleuchtet in seinem Aufsatz die Gestaltungsspielräume öffentlicher Auftraggeber für die
kommunale Verkehrswende. Einführend gibt der Autor einen Überblick über die grundsätzlichen
Rechtsquellen für Umwelt- und Klimavorgaben und nennt hierbei § 127 Abs. 1 Satz 3 GWB i.V.m. § 97 Abs.
3 GWB als vergaberechtliche Einstiegsnorm. Darüber hinaus würden Fachgesetze die Berücksichtigung
umweltbezogener Aspekte anregen, z.B. das Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) oder das
Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG). Gegenspieler dieser Vorgaben seien der vergaberechtliche
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gem. § 97 Abs., 1 Satz 2 GWB, so der Autor weiter. Durch die Zielverfolgung
bedingte Lasten müssten in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Vorteilen stehen, die
der Auftraggeber erwartet. Eine weitere Rechtsquelle sei auch Art. 20a GG, welcher allerdings keine
subjektiven Bieterrechte vermittele. Speziell im Verkehrsbereich seien zudem die Verordnungen (EG) Nr.
1370/207 und die Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU zu beachten, auf welcher auch die
Sonderregelung des § 136 ff. GWB beruht. Zur Art und Weise der Berücksichtigung dieser Vorgaben
relativiert der Autor, dass der Auftraggeber weiterhin das Leistungsbestimmungsrecht für sich
beanspruchen kann, er also weiterhin trotz der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben über das „Ob“ und das
“Was“ disponieren könne. Hierbei könne er Vorgaben im Wege der Leistungsbeschreibung zur
Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte treffen, was § 31 Abs. 3 Satz1 und § 67 Abs. 2 VgV ermögliche,
jedenfalls im Rahmen des Grundsatzes der Produktneutralität gem. § 31 Abs. 6 VgV. Ebenso kann der
Auftraggeber bei der Eignungsprüfung und den Zuschlagskriterien Sorge hierfür tragen. Als
spezialgesetzliche Regelungen im Verkehrsbereich führt der Autor das Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungsgesetz an. Er schließt mit der möglichen Förderung von Sharing-Angeboten und denkbaren
Vorgaben für die Organisation von Veranstaltungen. Der Autor konstatiert abschließend, dass die
zahlreichen Gestaltungsspielräume „pauschaler“ Nachhaltigkeitsvorgaben eben auch auf den jeweiligen
Beschaffungsbedarf zugeschnitten werden müssten, was er als wesentliche Herausforderung benennt.
Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover