Titeldaten
- Bovis, Christopher
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
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Heft 2/2025
S.211-216
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Aufsatz
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit Hindernissen, die europäischer Hersteller zu überwinden haben, um an chinesischen Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Anlass ist eine diesbezüglichen Untersuchung im Bereich Medizinprodukte gemäß dem Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (International Procurement Instrument, IPI) durch die EU-Kommission, welche letztendlich zum Erlass der Verordnung (EU) 2025/1197 zum Ausschluss bestimmter Medizinprodukte chinesischer Herkunft von öffentlichen Ausschreibungen der EU über 5 Millionen Euro führte. Die Kommission hatte festgestellt, dass unterstützende Maßnahmen zur Beschaffung chinesischer Produkte einerseits und einschränkende Maßnahmen zur Beschaffung importierte Produkte andererseits Ausprägungen einer allgemeinen „Buy China“-Politik seien, die chinesische Medizinprodukte gegenüber solchen aus anderen Ländern bevorzuge. Davon ausgehend stellt der Autor einige Befunde der Kommission und konkrete Regelungen zur Beschaffung von Medizinprodukten in China näher dar. Die volumenbasierten Beschaffung etwa forciere Wettbewerb allein auf Preisbasis und verschaffe damit insbesondere subventionierten chinesischen Herstellern einen Vorteil. Weiterhin enthalte Artikel 10 des zentralen Chinesischen Vergabegesetzes (Government Procurement Law of China, GPL) eine explizite Verpflichtung, chinesische anstelle von importierten Produkten zu beschaffen, wenn beide wettbewerbsfähig sind und das chinesische Produkt eine „faire Alternative“ darstellt. Verstärkt werden solche allgemeinen Regelungen durch sektorspezifische Maßnahmen im Bereich Medizin, beispielsweise Zielbestimmungen für die Beschaffung inländischer Produkte. Insgesamt ergibt sich das Bild einer einheitlichen Strategie zur Priorisierung chinesischer Hersteller, die mit der Ausgrenzung anderer Wettbewerber einhergehe.
Katharina Weiner,