Vergaberechtliche Rahmenbedingungen bei fehlendem Angebotsformular nach Maßgabe der VgV

Titeldaten
  • Baudis, Ricarda
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2025
    S.543-554
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag thematisiert die Forderung seitens öffentlicher Auftraggeber, Angebote im Vergabeverfahren in Form eines ausgefüllten Formulars abzugeben, und untersucht deren Wirksamkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen. Die Autorin führt zunächst unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung aus, dass die Vorgabe eines Angebotsformulars auch nach Einführung der Pflicht zur elektronischen Abgabe noch rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll sei, da es den Wertungsvorgang erleichtere und Bietern bei der Vermeidung von Fehlern helfe. Die wirksame Verpflichtung zur Verwendung eines Angebotsformulars setze aber voraus, dass diese Vorgabe klar und widerspruchsfrei aus den Vergabeunterlagen hervorgeht. Bei Fehlen eines geforderten Angebotsformulars stelle sich die Frage, ob überhaupt ein rechtsverbindliches Angebot vorliegt. Dies werde in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und ist nach Ansicht der Autorin im Einzelfall durch Auslegung der abgegeben Erklärung zu ermitteln. Liegt ein verbindliches Angebot vor, sei dann zu prüfen, ob das Formular gemäß § 56 VgV nachgefordert werden kann, wobei vor einer Nachforderung stets eine ordnungsgemäße Ermessensausübung und Dokumentation derselben notwendig sei. Abschließend legt die Autorin mit Beispielen aus der Rechtsprechung dar, unter welchen Bedingungen ein fehlendes Angebotsformular zum Ausschluss des Angebots nach § 57 VgV führen kann. Angesichts der Möglichkeit eines Ausschlusses empfiehlt sie Bietern, die Vergabeunterlagen sorgfältig auf etwaige Anforderungen an die Form des Angebots zu prüfen und ggf. das vorgegebene Formular zu verwenden.
Katharina Weiner,