Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz

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  • Deutscher Anwaltverein
  • 2025
    S.525-528
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Aufsatz

Abstract
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Er begrüßt die Zielrichtung der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung, wendet sich jedoch gegen die vorgesehene Streichung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde. Diese führe faktisch zum Entfall des Primärrechtsschutzes und verstoße gegen europarechtliche und verfassungsrechtliche Vorgaben. Der DAV argumentiert mit Art. 2 Abs. 9 RL 2007/66/EU, wonach Entscheidungen nichtgerichtlicher Nachprüfungsstellen einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich bleiben müssen, sowie mit Art. 19 Abs. 4 GG, der einen effektiven Rechtsschutz garantiere. Die vom Entwurf herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigte den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht. Der DAV betont, dass der Entwurf einen Rückschritt in die 1990er Jahre sei und nur eine marginale Beschleunigungswirkung entfalten könne. Stattdessen fordert er eine bessere personelle Ausstattung der Vergabekammern und Gerichte.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin