Titeldaten
- Herrmann, Alexander
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 1/2026
S.9-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob und ggf. inwieweit öffentliche Auftraggeber dazu angehalten sind die Leistungsversprechen der Bieter in einem Vergabeverfahren zu hinterfragen und zu kontrollieren.
Nach einer Einführung in die grundsätzliche Bedeutung solcher Leistungsversprechen, erläutert der Autor, wie und in welchen Abschnitten des Vergabeverfahrens eine solche Kontrolle erfolgen kann. Dabei werden sowohl die Eignungsprüfung, etwa anhand von Referenzen, als auch die spezifische Überprüfung der Angebote betrachtet.
Im Anschluss geht der Verfasser auf die vergaberechtlichen Leitlinien für die Prüfung dieser Leistungsversprechen ein. Hier führt der Autor insbesondere zur Bewältigung von Prognoseunsicherheiten aus.
Nach einem Exkurs zur Bedeutung der Präqualifikations-Eintragung zum Beleg der Eignung, erörtert der Verfasser die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Überprüfung von Zweifeln der Erfüllbarkeit der Leistungsversprechen.
Abschließend betrachtet der Verfasser die Rechtsfolgen, die sich aus einem nicht erfüllten Leistungsversprechen, in vergabe-, vertragsrechtlicher und nachvertragsrechtlicher Hinsicht, ergeben können.
Nach einer Einführung in die grundsätzliche Bedeutung solcher Leistungsversprechen, erläutert der Autor, wie und in welchen Abschnitten des Vergabeverfahrens eine solche Kontrolle erfolgen kann. Dabei werden sowohl die Eignungsprüfung, etwa anhand von Referenzen, als auch die spezifische Überprüfung der Angebote betrachtet.
Im Anschluss geht der Verfasser auf die vergaberechtlichen Leitlinien für die Prüfung dieser Leistungsversprechen ein. Hier führt der Autor insbesondere zur Bewältigung von Prognoseunsicherheiten aus.
Nach einem Exkurs zur Bedeutung der Präqualifikations-Eintragung zum Beleg der Eignung, erörtert der Verfasser die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Überprüfung von Zweifeln der Erfüllbarkeit der Leistungsversprechen.
Abschließend betrachtet der Verfasser die Rechtsfolgen, die sich aus einem nicht erfüllten Leistungsversprechen, in vergabe-, vertragsrechtlicher und nachvertragsrechtlicher Hinsicht, ergeben können.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München