On the Effectiveness of Remedies for Contract Modifications
Titeldaten
- Țoca, Andrei
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
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Heft 4/2026
S.344-353
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Aufsatz thematisiert die Effektivität der im europäischen Vergaberecht kodifizierten Rechtsbehelfe bei unzulässigen Änderungen öffentlicher Aufträge. Es wird aufgezeigt, dass die Ausführungsphase des Vertrages, in der Literatur auch als „dunkle Seite“ des Vergaberechts betitelt, weiterhin durch Intransparenz, unzureichende Regulierung und Kontrolldefizite geprägt sei. Zwar sind Vertragsänderungen während der Ausführung häufig notwendig, sie müssten jedoch die Grenzen von Transparenz und Gleichbehandlung wahren. Anhand des rumänischen Vergaberechts verdeutlicht der Verfasser, dass Transparenzpflichten zwar bestehen, jedoch häufig nicht eingehalten werden. Unzulässige wesentliche Vertragsänderungen werden vergaberechtlich Direktvergaben gleichgestellt und stellen damit einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Konsequenzen sind die Pflicht zur Neuausschreibung oder Vertragsbeendigung führen. Teilweise ist der Vertrag auch (teil-)nichtig. Rumänien hat in Umsetzung von Art. 72 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU einseitiges Kündigungsrecht für den öffentlichen Auftraggeber eingeführt. Der Autor fordert, dass auf dieses Recht aus Transparenzgründen bereits in den Vergabeunterlagen hinzuweisen sei, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Zudem hat sich der rumänische Gesetzgeber entschieden, unzulässige Vertragsänderungen mit einer Nichtigkeitsfolge zu versehen. Abhängig von der Bedeutung der unzulässigen Änderung kann entweder der gesamte Vertrag oder lediglich die Änderung für nichtig erklärt werden. Letztendlich kommt der Autor zu dem Schluss, dass nur durch größere Transparenz, klarere Regeln und niedrigere Zugangshürden zu den Rechtsbehelfen eine Abkehr von der aktuellen „dunklen Seite“ des Vergaberechts erfolgen kann.
Katharina Weiner,