Ein häufiges Schlagwort – was es wirklich bedeutet.
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 1/2026
S.23-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag behandelt den Begriff der Mischkalkulation und grenzt ihn von zulässiger unternehmerischer Kalkulationsfreiheit ab. Der Verfasser zeigt zunächst auf, dass die Mischkalkulationen typischerweise bei detaillierten Leistungsverzeichnissen relevant werden, aber auch bei Pauschalierungen in funktionalen Leistungsbeschreibungen auftritt. Anschließend stellt er anhand der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18.05.2004 – X ZB 7/04) dar, dass eine unzulässige Mischkalkulation ein bewusstes und willkürliches Verschieben von Kostenansätzen zwischen verschiedenen Leistungspositionen voraussetze. Ausreißerpreise, betriebsindividuelle Kostenstrukturen oder günstige Bezugsquellen genügten hierfür nicht. Auch das taktische Anbieten bei erkannten Mengenschwächen des Leistungsverzeichnisses sei hiervon zu unterscheiden. Vor einem möglichen Ausschluss von Bietern müsse der öffentliche Auftraggeber konkrete Anhaltspunkte prüfen und dem Bieter Gelegenheit zur Aufklärung geben. Im Ergebnis weist der Verfasser daraufhin, dass mit dem Vorwurf der Mischkalkulation zurückhaltend umgegangen werden solle, weil die Kalkulationsfreiheit des Bieters nicht vorschnell verkürzt werden dürfe.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin