Beschaffung von KI-Chatbots als Rahmenvereinbarung

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 3/2026
    S.8-10
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Aufsatz

Abstract
Ausgehend von dem Beschluss der VK Lüneburg vom 28.04.2025 - VgK 14/2025, befasst sich die Verfasserin mit dem Umgang von Mengenrisiken bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung. Zugrunde liegt eine Ausschreibung von KI-gestützten Chat- und Voicebots. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine geschätzte Bandbreite der möglichen Abrufe genügt oder eine verbindliche Höchstmenge bzw. ein Höchstwert festgelegt werden muss. Zunächst geht sie auf die Rügepräklusion ein, da die Bedeutung der Mengenangabe für die Kalkulation im zugrundeliegenden Fall bereits aus den Vergabeunterlagen erkennbar war. Anschließend zeigt sie auf, dass die Auftraggeberin an die von ihr angegebene Schätzung gebunden bleibt und nicht nachträglich von einem deutlich größeren Abrufvolumen ausgehen kann. Der Zuschlag durfte in dem vorliegenden Fall nur innerhalb dieses Rahmens erteilt werden. Eine fehlende Vergabereife lag dagegen nicht vor, obwohl noch keine festen Haushaltsmittelzusagen aller Bezugsberechtigten vorlagen. In ihrem abschließenden Fazit weist die Verfasserin darauf hin, dass Auftraggeber Rahmenvereinbarungen über KI-Leistungen mit klarer Höchstmenge oder klarem Höchstwert gestalten sollten. Bieter müssten Vergabeunterlagen frühzeitig prüfen und erkennbare Verstöße rechtzeitig rügen.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin