Änderungen und Erweiterungen von öffentlich ausgeschriebenen Architekten- und Ingenieurverträgen – Beachtlichkeit europarechtlicher Determinierung der Richtlinie 2014/24/EU für die Auslegung des § 132 GWB

Titeldaten
  • Kapfelsperger, Toni
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2026
    S.417-429
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Aufsatz

§ 132 GWB

Abstract
Der Beitrag befasst sich sehr eingehend mit den Regelungen des § 132 GWB betreffend die Voraussetzungen für und die Anforderungen an nachträgliche Änderungen öffentlicher Aufträge; dies mit besonderem Blick auf die Vergabe – und Änderung – von Architekten- und Ingenieurverträgen. Dabei stellt der Autor zunächst die Genese der gesetzlichen Ausnahmeregelungen mit Blick auf die Pressetext-Entscheidung des EuGH von 2008 dar und analysiert sodann die im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofes entstandene entsprechende Richtlinienvorgabe des Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU. Im Kern werden dann die einzelnen Voraussetzungen der deutschen Umsetzungsvorschrift des § 132 GWB für die Feststellung grundsätzlich „vergabepflichtiger“ wesentlicher Vertragsänderungen und vor allem die Anforderungen der verschiedenen Ausnahmetatbestände der Absätze 2 und 3 des § 132 GWB, die einen Verzicht auf eine erneute Ausschreibung gestatten, systematisch behandelt. Dies wird jeweils mit einer rechtlichen Einordnung typischer im Rahmen der Vergabe und späteren Anpassung von Architekten- und Ingenieurverträgen auftretender Änderungssachverhalte unterlegt. Insgesamt gibt der Aufsatz einen sehr instruktiven Überblick über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Vorschrift (nicht nur) in diesem Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg