K)ein nachträglicher Unterauftragnehmereinsatz – (k)ein Ausschlus

Anmerkung zu VK Bund, Beschl. v. 13.8.2025 – VK 2-53/25
Titeldaten
  • Mertens, Susanne
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2026
    S.449-452
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit dem Ausschluss eines Angebots aus rein formellen Gründen und hebt einleitend hervor, dieser sei zu vermeiden, sofern dies vergaberechtskonform möglich sei. Sie fokussiert dabei eine konkrete Entscheidung der VK Bund, wonach der Grundsatz auch für ein Angebot gelte, das aufgrund eines Missverständnisses den Einsatz von Unterauftragnehmern als Eigenleistung ausweise. Die Entscheidung der VK Bund füge sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, bei denen die Bieter eigentlich vergaberechtskonform handeln wollten. Die Autorin skizziert zunächst den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt. Es gehe um die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen für den Internetauftritt der Auftraggeberin inkl. Videostreaming im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin sah in einer Erklärung zu Unterauftragnehmern einen Widerspruch und dadurch eine nachträgliche Änderung des Angebots und schloss dieses vom Vergabeverfahren aus. Sodann stellt die Autorin die Entscheidung der VK Bund vor. Der Nachprüfungsantrag sei zulässig und begründet. Selbst wenn man von einer Änderung des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist ausginge, so fehle für einen Angebotsausschluss eine entsprechende Rechtsgrundlage. Insbesondere ein Ausschluss gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV komme nicht in Betracht, da die angebotene Leistung mit und ohne Unterauftragnehmer ohne inhaltliche Änderung der ausgeschriebenen Leistung möglich sei. Soweit die Antragstellerin, anders als in den Vergabeunterlagen gefordert, den Einsatz eines Unterauftragnehmers erst im Rahmen der Preisaufklärung offenlege, handele es sich um eine verletzte Verfahrensbedingung, jedoch nicht um einen von den Vergabeunterlagen abgeänderten Leistungsinhalt. Die Autorin ordnet diese Entscheidung rechtlich ein und widmet sich dabei unterschiedlichen Aspekten. Dazu gehört der Begriff des Unterauftragnehmers ebenso wie Fragen an die Vergabegestaltung und schließlich ein Fazit, das den Beitrag schließt.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf