Zwischenruf – Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V

Titeldaten
  • Friedrich, Thomas; Zillmer, Matthias
  • Sgb - Die Sozialgerichtsbarkeit
  • Heft 6/2009
    S.351-352
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Aufsatz

§ 127 SGB V

Abstract
Die gesetzlichen Krankenversicherungen organisieren die Hilfsmittelversorgung durch exklusive oder offene Ausschreibungsverträge neu. Ein Kriterium für den Vertragsschluss ist zuweilen die QMS-Zertifizierung (Qualitätsmanagementsystem) der Leistungserbringer, i.d.R. nach DIN EN ISO. Diesbezüglich stellt der Verfasser die aktuelle gesetzliche Grundlage der Hilfsmittelversorgung nach §§ 126 I 1, 127 SGB V dar. Seiner Ansicht zufolge, fehle es an einer Rechtgrundlage für die Zertifizierungsforderung gegenüber Apotheken. Die QMS-Zertifizierung sei daher vielfach – im Fall von Apotheken immer - wegen Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage verfassungswidrig.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]