Transparente Preiskalkulation

Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2010
    S.31-33
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser befasst sich mit der Frage, wann fehlende Preisangaben zum Ausschluss eines Angebots führen müssen. Dabei stellt er die Rechtsprechung der Vergabekammern und Oberlandesgerichte dar. Er kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Preispositionen zumindest mit einer Null versehen werden müssen. Ein Weglassen der Angabe reiche nicht aus, sondern stelle vielmehr eine Verweigerung der Preisangabe dar, die gleichzeitig eine Abänderung der Vergabeunterlagen sei. Eine Aufklärung sei in diesem Fall nicht mehr zulässig. Anschließend befasst er sich mit der Frage, ob Leistungspostionen mit einer Null bepreist werden können. Er kommt zu dem Ergebnis, dass auch dies eine Abweichung von den Vergabeunterlagen darstelle. Abschließend untersucht er, ob negative Preise zulässig sind. Ein negativer Preis sei u.a. dann zu erwarten, wenn der Wert eines auszubauenden Gegenstands höher ist, als die Kosten für den Ausbau. Der Verfasser hält negative Preise für zulässig, weist aber darauf hin, dass die Formulare der HVA-Straßenbau negative Preisangaben ausdrücklich ausschließen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin