Verfassungsrecht – Fesseln und Freiheiten für das (Kartell-) Vergaberecht

Titeldaten
  • Gaier, Reinhard
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2008
    S.289-293
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG

Abstract
Der aus einem Vortrag bei den Badenweiler Gesprächen 2007 entwickelte Aufsatz stellt die Betrachtung des Vergaberechts als multipolares Konfliktverhältnis in den Mittelpunkt der Betrachtung. Der Autor hält die Schutzbereiche der Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG im Vergabeverfahren für nicht berührt. Nach der Feststellung, dass die Bieter im Vergaberecht aber aus Art. 19 Abs. 4 , Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG einen Rechtsschutz haben, wird eingehend diskutiert, welchen Umfang dieser Rechtsschutz haben muss. Im Ergebnis, hält der Autor es für zulässig, unterhalb des Schwellenwertes keinen Primärrechtsschutz zu gewähren. Die Rechte der Bieter habe der Gesetzgeber mit dem Interesse der Öffentlichkeit an einer effektiven Beschaffung in ein Gleichgewicht zu bringen. Als Ergebnis, wäre sowohl die Versagung als auch die Gewährung von Primärrechtsschutz mit der Verfassung vereinbar.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg