Zivilrechtliche Folgen der Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand ohne notwendige europaweite Ausschreibung

Titeldaten
  • Zöll, Bodo
  • NZM - Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht
  • Heft 10/2008
    S.345-353
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Aufsatz

Abstract
Der Autor widmet seinen Beitrag den zivilrechtlichen Auswirkungen einer Veräußerung von Grundstücken mit Bauverpflichtung durch die öffentliche Hand. Derartige Rechtsgeschäfte stehen (inzwischen mehrfach durch einschlägige vergaberechtliche Rechtsprechung bestätigt) einer Beschaffung von Bauleistungen gleich. Sie unterstehen damit dem Regime des Vergaberechts und sind bei Erreichen des Schwellenwerts durch europaweite Ausschreibung zu vergeben. Im Schwerpunkt geht es im hier vorliegenden Aufsatz jedoch nicht um die Rückwirkungen zivilrechtlicher Unwirksamkeitsgründe auf das Vergaberecht, sondern vielmehr um die bleibenden zivilrechtlichen Folgen für den Erwerber und potenzielle Zweiterwerber im Rahmen einer späteren Verwertung. So wird aufbauend auf der Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nach § 13 VgV analog bzw. § 138 BGB diskutiert, inwiefern auch das Erfüllungsgeschäft davon betroffen ist. Der sich durchweg intensiv mit der Materie auseinandersetzende Beitrag bietet eine gelungene und stark an systematischen Zusammenhängen orientierte „Reise“ durch Nichtigkeitsgründe, Gutglaubenserwerb und bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen. Abgerundet werden die Darstellungen mit einem möglichen Anspruch gegen den Zweiterwerber aufgrund Sittenverstoßes nach § 826 BGB und die unter Umständen in Betracht zu ziehende Buchersitzung gemäß § 900 BGB.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn