Verstößt eine fehlerhaft klassifizierte öffentliche europaweite Ausschreibung gegen die EU-Regeln zum öff entlichen Auftragswesen und ist damit vergaberechtlich angreifbar?

Titeldaten
  • Cornelius, Peter
  • Heft 2/2012
    S.1-9
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Aufsatz

VK Sachsen, Beschluss vom 09.07. 2010 - 1/SVK/021-10, OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2010, WVerg 0009/10

Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser die Folgen einer fehlerhaften CPV-Klassifizierung von öffentlichen Aufträgen in der Auftragsbekanntmachung aus der Perspektive der Bekanntmachungsadressaten auf, die hierdurch die entsprechende Ausschreibung nicht auffinden und somit auch kein Angebot abgeben können. Davon ausgehend geht er der Frage nach, ob die fehlerhafte CPV-Klassifizierung durch den öffentlichen Auftraggeber rechtswidrig ist. Dabei stellt er eine Entscheidungen der VK Sachsen (Beschluss vom 09.07.2010 - 1/SVK/021-10) und die darauf folgende Beschwerde-entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 12.10.2010, WVerg 0009/10) dar, die sich auch mit dem Aspekt der fehlerhaften CPV-Klassifizierung befasst haben. Die den Entscheidungen zugrundeliegenden Problemstellung verdeutlicht er mit weiteren Praxisbeispielen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die fehlerhafte CPV-Klassifizierung in der europaweiten Auftragsbekanntmachung rechtwidrig sei.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin