Der Umgang mit dem Unvollständigen

Zur Neuregelungen in der VOB/A zum Nachfordern von Unterlagen
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2012
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

OLG Dresden, Beschluss v. 21.02.2012 - Verg 1/12, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.08.2011 - Verg 66/11, OLG Naumburg, Beschluss v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

Abstract
Die aktuelle Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A eröffnet Auftraggebern die Möglichkeit, im Angebot fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen. Diesbezüglich wurden vielfach jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Manipulationen geäußert. Von der bisherigen Rechtslage ausgehend, erläutert der Autor daher die Neuerung. Er stellt fest, dass diese zwar die Möglichkeit biete, den maßgeblichen Zeitpunkt der formellen Angebotsprüfung zu verschieben; ein Widerrufsrecht werde damit jedoch nicht geschaffen. Insbesondere blieben die Verbote bestehen, nachträglich zu verhandeln sowie Änderungen vorzunehmen. Daher bezögen sich die Nachforderungen regelmäßig auf Erklärungen und Nachweise, welche die Eignung der Bieter betreffen. Sei hingegen der eigentliche Leistungsaustausch betroffen, dürfe nur insoweit nachgefordert bzw. nachgereicht werden, als die Vergabestelle ohnehin auch nach alter Rechtslage hätte Aufklärung verlangen dürfen.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin