Besonderheiten der Unterauftragsvergabe nach § 9 VSVgV

Titeldaten
  • Kaminsky, Stefan; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 1/2013
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 9 VSVgV

Abstract
Die Autoren setzen sich mit den Besonderheiten der Unterauftragsvergabe in der VSVgV auseinander. Ausgehend vom Zweck der Regelung stellen sie die Anforderungen dar, welche die europarechtlichen Regelungen vorsehen und beleuchten, wie der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben umgesetzt hat. Danach kann die Vergabestelle die Bieter verpflichten, einen Leistungsteil von bis zu 30 % an Dritte weiter zu vergeben. Die Autoren wenden sich dann den Problemen zu, welche mit diesem Eingriff des Gesetzgebers in die Auswahlfreiheit der Bieter verbunden sind. Hierbei heben sie die Rechtsunsicherheit für die Eignungswertung hervor, die damit einhergeht, dass der Bieter die Vergabe der Nachunternehmerleistungen erst durchführen kann, wenn er den Zuschlag erhalten hat. Solange die Nachunternehmer noch nicht feststehen, könne sich der Bieter im Vergabeverfahren nur auf die eigene Fachkunde berufen. Sie kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass der Auftraggeber auf die Möglichkeit verzichten sollte, den Bietern eine Unterauftragsvergabe vorzugeben.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf