Das Sonderregime für Schadensersatz bei Vergabefehlern

„Bieters Müh´ ist nicht umsonst“
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Bonitz, Kai
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2013
    S.477-481
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Schadensersatzanspruch nach § 126 Satz 1 GWB. Dabei steht der Umfang des Ersatzanspruches im Hinblick auf den Ersatz der Personalkosten für die Angebotserstellung bei einer rechtwidrigen Beendigung des Vergabeverfahrens im Mittelpunkt. Einleitend zeigen die Verfasser auf, dass nach der dem deutschen Schadensrecht inhärenten Differenzhypothese eine Erstattung der eigenen Personalkosten i.d.R. nicht in Betracht komme. Ausgehend vom Wortlaut des § 126 Satz 1 GWB stellen sie fest, dass die Reichweite des Schadensbegriffs dieser Norm weiter ist und auch sämtliche interne Personalkosten erfassen kann. Diese Auslegung stehe auch nicht im Gegensatz zum Urteil des KG vom 14.08.2003 - 27 U 264/02. Vielmehr sei diese Auslegung nach dem Unionsrecht sogar geboten. Der Ersatzanspruch könne dabei alle Personalkosten zur Angebotserstellung umfassen bis zu dem Zeitpunkt der rechtswidrigen Beendigung.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin