Fortsetzung folgt?

Vertragsverlängerung ist zwar möglich, aber nicht alle Klauseln sind zulässig
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2013
    S.23-25
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Aufsatz

Vergabekammer Sachsen-Anhalt, B.v. 16.01.2013 (2 VK LSA 40/12)

Abstract
Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen für eine vergaberechtlich zulässige Vertragsverlängerungsklausel. Ausgangspunkt hierfür ist eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen-Anhalt (v. 16.01.2013, 2 VK LSA 40/12). Die Vergabekammer hat in dem zu beurteilenden Sachverhalt vier Punkte ausgemacht, die vergaberechtlich unzulässig gewesen seien: der Vertrag sei nicht entsprechend der ursprünglichen Klausel verlängert worden, es sei eine neue Einigung der Vertragspartner erforderlich gewesen, die Vertragsverlängerungsklausel sei zu unbestimmt und die Änderungen an dem Vertrag seien zu umfangreich gewesen. Dies führte dazu, dass der Vertrag unwirksam war. Im Anschluss stellt der Autor Möglichkeiten für Verlängerungsklauseln dar, wobei er zwischen einvernehmlichen und automatischen Vertragsverlängerungen sowie unbefristeten Verträgen differenziert. Abschließend weist er noch darauf hin, dass auch unbefristete Verträge zwar zulässig seien, aber jedenfalls nach dem Haushaltsrecht einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen müssten, um eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg