Es entscheidet allein der Auftraggeber

OLG Karlsruhe: Software-Erweiterung erlaubt Vergabe an aktuellen IT-Partner
Titeldaten
  • Gnittke, Katja
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2014
    S.15-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Karlsruhe, B. v. 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

Abstract
Die Autorin bespricht eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Vergabe von IT-Leistungen an den bisherigen Auftragnehmer. Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigte eine bestehende Software zu erweitern und hat diese Leistung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den bisherigen Leistungserbringer vergeben. Dies wurde vom OLG nicht beanstandet, da die Voraussetzungen des § 3 EG Abs. 4 c) VOL/A vorgelegen hätten. Die Autorin teilt im konkreten Fall zwar diese Ansicht, hat jedoch Zweifel, ob die Entscheidung dem Markt gerecht werde. Es bestünde die Gefahr, dass die Beschaffung von Software dadurch in vielen Bereichen dem Wettbewerb entzogen würde.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg