Die Vergabe von Busdienstleistungen im ÖPNV nach der VO (EG) 1370/2007, dem GWB oder dem PBefG?

Titeldaten
  • Diemon-Wies, Ingeborg
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.305-310
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Autorin gibt eine Einführung in die Ermittlung der einschlägigen Vorschriften bei der Beschaffung von Busdienstleistungen. Hierzu werden zunächst die Grundsätze der Eigenwirtschaftlichkeit bzw. Gemeinwirtschaftlichkeit und das Verbot der „Doppelbedienung" von Buslinien erörtert. Anhand einer Entscheidung der VK Münster (Beschluss vom 29.05.2013 – VK 5/13) wird dann das Zusammenspiel der verschiedenen Regelungen (PBefG, VO (EG) 1370/2007 und GWB) dargestellt. Bei Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsdienstleistung handele es sich um eine Konzession die sich nach dem PBefG richte. Nur wenn die Verkehrsdienstleistung gemeinwirtschaftlich erbracht werden könne, sei von der ausschreibenden Stelle zu prüfen, ob das vorrangig geltende GWB oder die VO (EG) 1370/2007 mit ihren besonderen Vergabearten anzuwenden sei. Im Anschluss werden kurz diese Verfahrensarten dargestellt. Schließlich werden Ausführungen zu den Rechtschutzmöglichkeiten gemacht, wobei darauf hingewiesen wird, dass bei Verfahren nach VO (EG) 1370/2007 auch die Nachprüfung unterschwelliger Vergaben möglich sein dürfte, da es an einem Verweis auf die Vorschriften im GWB zum Schwellenwert fehle.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg