Vergabe von Energienetzen

Titeldaten
  • Preussler, Armin; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2014
    S.67-70
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Aufsatz

§ 46 EnWG, § 1 EnWG, § 19 GWB, § 20 GWB, § 3 KAV

Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über die Grundsätze der Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas. Das förmliche Vergaberecht sowie die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie finden auf solche Wegenutzungsverträge keine Anwendung. Der Rechtsrahmen wird im Wesentlichen bestimmt durch §§ 46, 1 EnWG, §§ 19, 20 GWB und die Grundsätze des AEUV. Eine Inhouse-Vergabe von Wegenutzungsrechten ist gemäß § 46 Abs. 4 EnWG nicht möglich, vielmehr muss ein transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte durchgeführt werden, bei dem allerdings die Höhe der Konzessionsabgabe als Wertungskriterium keine Differenzierung bietet. Die Rechtsprechung zur Kriteriengestaltung und -gewichtung, insbesondere im Hinblick auf die Ziele des § 1 EnWG wird angerissen, ebenso die Möglichkeit der Kombination des Konzessionswettbewerbs mit der Suche nach einem Beteiligungspartner (einstufiger Wettbewerb) bzw. der Trennung dieser Wettbewerbe (zweistufiger Wettbewerb). Die Autoren stellen kurz die derzeit gängigen Beteiligungsmodelle (z.B. Betriebsführungsmodell, Pachtmodell) vor und nehmen auf hierzu ergangene Rechtsprechung Bezug. Sie stellen Informations- und Bekanntmachungspflichten vor Ablauf des Altkonzessionsvertrags dar und empfehlen abschließend eine sorgfältige Verfahrensvorbereitung.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover