Hilfsorganisationen im Rettungsdienst

Ist ihre Beteiligung am Wettbewerb rechtswidrig? Eine Aufklärung.
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2015
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Stuttgart, U.v. 20.11.2014, 2 U 11/14

Abstract
Die Autorin geht der Frage nach, ob die Beteiligung von Hilfsorganisationen an Vergabeverfahren rechtswidrig ist, da diese möglicherweise rechtswidrige Subventionen im Sinne des AEUV erhielten. Dann dürften die Hilfsorganisationen bei Ausschreibungen keine Berücksichtigung finden. Aus Sicht der Autorin sei diese Thematik mit der Defizitfinanzierung öffentlicher Krankenhäuser vergleichbar. In diesen Fällen habe das OLG Stuttgart entschieden, dass keine rechtswidrige Subvention gewährt worden sei, da es sich bei den Krankenhäusern um eine Dienstleistung im Allgemeinen wirtschaftlichen Interesse handele. Diese Thematik sei auf die Rettungsdienste und den Katastrophenschutz übertragbar, sodass die Hilfsorganisationen keine rechtswidrigen Beihilfen erhielten.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg