Ausschreibungspflicht und „Bereichsausnahme“ bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.275-281
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 10 RL 2014/24/EU, Art. 10 RL 2014/23/EU

Abstract
Der Verfasser wendet sich gegen die Ansicht, dass mit der Neufassung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht der Bereich des Rettungswesens „vergabefrei" geworden sei. Er untersucht die Richtlinien und differenziert zwischen Rettungsdienstleistungen und Krankenwagentransporten einerseits und Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr andererseits. Erstgenanntes sei nach den Vergaberegeln „light" des Art. 74 RL 2014/24/EU zu vergeben, ausschließlich letzteres profitiere von der Ausnahme des Art. 10 lit. h) RL 2014/24/EU. Zudem weist der Verfasser darauf hin, dass all dies auch nur dann gelte, wenn eine entsprechende Transformation ins nationale Recht stattfinde, an der es noch fehlt. Und selbst dann sei der zweite Bereich immer noch nach den allgemeinen Regeln des AEUV zu vergeben, also u.a. transparent und diskriminierungsfrei. Der Beitrag endet mit Anmerkungen zu den Anforderungen der Umsetzung ins deutsche Recht.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg