Die Ausschreibungspflichtigkeit von Gebäudemietverträgen und die Unionsrechtsfestigkeit bestandskräftiger Entscheidungen

Titeldaten
  • Hölzl, Franz Josef
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2015
    S.412-414
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Rs. C-213/13

Abstract
Der Autor setzt sich mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Pizzarotti auseinander (v. 10.07.2014, RS C-213/13). Diese Entscheidung betrifft zwei rechtliche Aspekte: Zum einen die Einordnung der Anmietung noch nicht errichteter Gebäude als Bauauftrag und zum anderen die Bestandskräftigkeit nationaler Gerichtsentscheidungen bei einem Verstoß gegen Unionsrecht. Hinsichtlich der Ausschreibungspflicht von Mietverträgen stellt der Autor die Ausführungen in der Entscheidung dar und ergänzt diese durch die Regelungen in der Vergabekoordinierungsrichtlinie und früheren Entscheidungen des EuGH. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung auf der bisherigen Linie liegt. Das weitere Augenmerk richtet er auf die vom EuGH vertretene Auffassung, dass die Entscheidungen nationaler Gerichte auch dann Bestand haben, wenn sie gegen Unionsrecht verstoßen. Der Autor vertritt hier die Auffassung, dass es sich hier um eine politische Argumentation handele und der vom EuGH angeführte Rechtsfrieden hierdurch gerade nicht hergestellt werde. Nach seiner Auffassung fordere der Rechtsfrieden vielmehr, dass sich die unionsrechtlichen Vorgaben durchsetzen.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf