Die Ahndung schwerer Vergaberechtsverstöße

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von De-Facto-Vergaben
Titeldaten
  • Simonis, Matthias
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2015
    S.XXI, 226
    Schriftenreihe des forum vergabe e.V., Band 52
  • ISBN 978-3-8462-0514-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2015: Schwerpunkt dieser Dissertation ist, welche strafrechtlichen Folgen das Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Auftraggebers haben kann. Ausgangspunkt ist die Festlegung bestimmter Vergaberechtsverstöße, die als besonders schwerwiegend anzusehen sind. Dies sind etwa die gezielte Bevorzugung eines Bieters (alternativ mit und ohne Zahlung an den handelnden Mitarbeiter) z.B. durch die Verfahrensgestaltung, die Definition des Beschaffungsgegenstandes oder direkte Bevorzugung eines eigentlich nicht zu bezuschlagenden Angebotes. Insgesamt werden 19 unterschiedliche Fallgestaltungen betrachtet und bewertet. Geprüft werden u.a. Strafbarkeiten nach §§ 298, 266, 263 StGB, nach § 17 Abs. 1 UWG, § 81 GWB, § 370 AO. Dabei stellt der Verfasser eine von ihm als Schieflage beschriebene unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Sachverhalte dar. Während etwa bei Preisabsprachen eine klare und durchaus hohe Strafandrohung besteht, sind andere Fallgestaltungen nur strafbar, wenn sie „sozusagen zufällig“ unter andere allgemeine Straftatbestände fallen. Teilweise sind die dargestellten schweren Vergaberechtsverstöße strafrechtlich gar nicht sanktioniert, so etwa die De-Facto-Vergabe. Die Arbeit schließt ab mit dem Vorschlag für einen Straftatbestand für Vergaberechtsverstöße.