Das neue EU Vergaberecht und die Erbringung sozialer Leistungen

Titeldaten
  • Höfer, Sven ; Nolte, Jakob
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 12/2015
    S.441-447
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt die neuen EU-Vergaberichtlinien und deren Auswirkungen auf die Erbringung sozialer Leistungen im deutschen Sozialrecht. Zunächst zeigen die Verfasser auf, dass die Anwendbarkeit des Vergaberechts bei der Leistungserbringung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis nicht einheitlich beantwortet werden kann. Sie begrüßen die Klarstellung des Richtliniengebers, dass reine Zulassungssysteme vergaberechtsfrei sind. Dadurch seien auch Befürchtungen, dass das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis über die Konzessionsrichtlinie insgesamt dem europäischen Vergaberecht unterworfen würden, unbegründet. Anschließend gehen sie auf die Bereichsausnahmen für den Rettungsdienst und das Sondervergaberechtsregime für soziale Dienstleistungen ein. Sie stellen fest, dass den Mitgliedstaaten ein großer Spielraum bei der Verfahrensgestaltung eingeräumt wurde. Zwar könne der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie die regulären Vergabeverfahren für anwendbar erklären, dies wäre jedoch eine überschießende Umsetzung die das Europarecht nicht verlangt. Sie regen an, ein besonderes Vergabeverfahren für die Vergabe sozialer Dienstleistungen zu schaffen. Den Besonderheiten sozialer Dienstleistungen könne zudem durch eine Verankerung in den jeweiligen Fachgesetzen besser Rechnung getragen werden.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin