Der „No Spy”-Erlass des Bundesinnenministeriums: Resümee nach 1,5 Jahren

Titeldaten
  • Gabriel, Marc ; Bärenbrinker, Verena
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.166-173
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB a.F.

VK Bund, Beschluss vom 04.06.2014 - VK 2-39/14, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14, United States District Court for the Southern District of New York, 13 Mag. 2814 M9-150

Abstract
Nachdem der sog. „No Spy"-Erlass des BMI Gegenstand praktischer Anwendung, Auseinandersetzungen in der Literatur sowie von Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen gewesen ist, ziehen die Autoren ein Resümee und richten den Blick nach vorn. Zunächst stellen sie Anlass, Hintergründe und Inhalt des „No Spy"-Erlasses und der darauffolgenden Handreichung des BMI dar. Sodann widmen sie sich einzelnen vergaberechtlichen Bedenken und setzen sich mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung der VK Bund und des OLG Düsseldorf auseinander. Die sog. „No Spy"-Erklärung könne nicht als Eignungskriterium von Bietern abgefordert werden. Im Fall einer Ausführungsbedingung sei offen, ob im konkreten Einzelfall der sachliche Zusammenhang zum Auftragsgegenstand gegeben sei. Zudem würden insbesondere deutsche Niederlassungen US-amerikanischer Unternehmen diskriminiert. Was die Effektivität der nach dem „No Spy"-Erlass vorzusehenden Vertragsklausel anbelangt, gehen die Autoren davon aus, dass diese bei Unternehmen mit anderem als US-Auslandsbezug weitgehend wirkungslos sein dürfte. Es wird Bietern mit Auslandsbezug empfohlen, ihr Augenmerk auf organisatorische Maßnahmen zu lenken und ggf. auch Joint Ventures mit deutschen Unternehmen zu prüfen.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln