Dritte als Unterstützer des Auftraggebers

Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2016
    S.659-663
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 VgV 2016, § 7 VgV 2016

Abstract
Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen der VgV 2016 über die Einbindung von Dritten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Nach der Neuregelung ist die Vermutung eines Interessenkonfliktes in § 6 Abs. 3 VgV grundsätzlich widerlegbar. Bei Bietern und Bewerbern und deren Beratern, Beschäftigten und Organmitgliedern sei das in der Praxis aber i.d.R. ausgeschlossen. Das sich aus einem Interessenkonflikt ergebene Mitwirkungsverbot sei weit auszulegen. Erweitert haben sich auch die Regelungen zum Ausschluss des Projektanten für die Fälle, in denen ein Bieter mit dem Projektanten „nur in Verbindung steht" (§ 7 Abs. 1 VgV). Das müsse im Einzelfall bewertet werden (z.B. wenn der Bieter Inhaber eines an der Erstellung der Vergabeunterlagen beteiligten Unternehmens ist).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München